Bestellerprinzip: Vor allem der Staat profitiert

„Das bedeutet, dass weiterhin der Großteil der Verkäufe von Maklern begleitet wird. Hier allerdings werden einige kleinere Makler Probleme in der Objektakquise bekommen oder unter existenzvernichtenden Preisdruck geraten“, warnt er.

So sei der einzige echte Unterschied der, dass die Verkäufer in nachfragestarken Regionen die Maklerprovisionen auf den Immobilienpreis aufschlagen können, was die Immobilienpreise und damit die Erträge der Grunderwerbsteuer weiter antreibe.

„Das ist eine besorgniserregende Entwicklung: Hier wird an Symptomen herumgedoktert, am Ende verlieren alle – nur der Staat profitiert.“

Immer mehr Rechtsstreitigkeiten?

Nicht jeder Käufer oder Verkäufer traue sich den komplexen Vorgang einer Immobilientransaktion zu. Auch darum entschieden sich 2018 ganze 60 Prozent aller Verkäufer für die Vermarktung durch einen Makler.

Rechtliche Aspekte wie Energieausweis, Lastenteil im Grundbuch, Fristen im Kaufprozess richtig abzuschätzen, den lokalen Immobilienmarkt zu beurteilen: Wer hier unsicher sei, der mache Fehler.

Wenn in Zukunft Privatverkäufer ohne Makler agieren, um Geld zu sparen, könne es schnell zur Überforderung mit dem Transaktionsprozess kommen.

So erklärt Weitz: „Wenn Immobilientransaktionen häufiger zwischen Privatleuten ohne Immobilienfachwissen stattfindet, wird es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Bereits heute können sich in diesem Fall Sachverständige und Anwälte auf eine Sonderkonjunktur freuen.“

Seite drei: Was spricht für den Makler?

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