Herr Bohnhoff, ich habe den Eindruck, dass Sie hier etwas ergänzen wollen…
Bohnhoff: Wir müssen schon zwischen Unternehmensblickpunkt und Kundenblickpunkt unterscheiden. Bei den Unternehmen bestehen zwei Lager. Versicherer, die weiterhin an bestehenden Konzepten festhalten, und Gesellschaften, die neue, zukunftsweisende Produktlösungen – wie Zurich – konzipieren. Aus Sicht des Kunden ist anzumerken, dass mit den sinkenden Garantieleistungen die konventionellen Produkte und die fondsgebundenen Produkte, die eben auch häufig Garantien darstellen, sehr viel enger zusammenrücken. Die Frage ist, was auf lange Sicht die Kunden am meisten nach vorne bringt. Wir glauben, dass kapitalmarktnahe Produkte mit Garantien in der Wahrnehmung beim Kunden noch mal deutlich steigen. Aber letztlich muss das Produkt zum Kunden passen. Das zu erkennen, ist die primäre Aufgabe der Vertriebswege.
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Laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales tun sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Umgang mit der bAV schwer. Oftmals wird dies mit erhöhtem Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken begründet. Wie treten Sie Vorbehalten wie diesen entgegen?
Alt: Zentrale Aufgabe unserer Vertriebspartner ist es, ihre Unterstützung in Sachen bAV an die Personalabteilungen zu signalisieren. Ziel muss es sein, die Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten. Wir raten stets zur Platzierung einer Versorgungsordnung im Unternehmen. Diese ist sozusagen die Hausordnung der bAV. Um die Prozesse handelbar zu machen, sollte auch auf die Anbieterzahl geachtet werden. Denn es ist ganz klar, dass eine Personalabteilung nicht in der Lage ist, mit zehn unterschiedlichen Anbietern effizient zu kommunizieren. Zudem sollte in der Versorgungsordnung geregelt werden, welcher Mitarbeiter in welchem Fall welche Altersversorgungsleistungen bekommt. Die Spielregeln der bAV müssen also allen klar sein.
Seite drei: „Arbeitgeber erhält im Neugeschäft fast ein ‚Komfortpaket'“