Viel Bewegung wird es voraussichtlich auch bei den Durchführungswegen Direktzusage und Pensionsfonds geben – allerdings mit unterschiedlichen Vorzeichen. Maßgeblicher Grund hierfür ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das dafür sorgen soll, dass die Pensionslasten deutscher Unternehmen realitätsnäher bemessen werden.
Die Pensionsrückstellungen nach BilMoG müssen seit 2010 in der HGB-Bilanz ausgewiesen werden. Bei deren Berechnung ist anstelle eines fixen Markt-Stichtagszinses von zuletzt sechs Prozent, ein marktorientierter Durchschnittszins heranzuziehen, den die Deutsche Bundesbank monatlich veröffentlicht. Dieser lag Ende November 2011 bei nur noch 5,14 Prozent.
Eine Reduzierung des Rechnungszinses um ein Prozent lässt die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen nach Angaben der Allianz zwischen zehn und zwanzig Prozent ansteigen. Dies hat milliardenschwere Konsequenzen: Allein die Pensionsrückstellungen der 30 Dax-Konzerne beliefen sich im Geschäftsjahr 2010 auf rund 240 Milliarden Euro, so eine Studie des Beratungsunternehmens Mercer Deutschland für das „Handelsblatt“.
Betriebe laufen so indirekt Gefahr, schwerer an Kredite zu kommen. Denn aufgrund der höheren Pensionslasten in der Bilanz reduziert sich die Eigenkapital-Quote der betroffenen Unternehmen, was wiederum Rating und Bonität aus Sicht der Banken verschlechtern kann.
„Unternehmen, die ihre Bilanz verkürzen, indem sie ihre Betriebsrentenverpflichtungen beispielsweise in externe Versorgungsträger wie Pensionsfonds oder Unterstützungskassen treuhänderisch auslagern, verbessern ihre Position gegenüber Käufern und Verkäufern sowie Banken, die klare Eigenkapitalkennzahlen honorieren“, sagt Dr. Ralf Raube, Leiter Geschäftsbereich bAV beim Wieslocher Finanzvertrieb MLP.
Auch angesichts der mehr als 20.000 Firmenübergaben, die nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IFM) jedes Jahr im Mittelstand anstehen, sei es sinnvoll, sich käuferabschreckender Pensionsverpflichtungen zu entledigen, so Raube.
BilMoG-Anfragen nehmen zu
Zwar haben die allermeisten Kapitalgesellschaften mit Pensionsrückstellungen von den BilMoG-Auswirkungen gehört, dennoch hat die große Mehrheit (77 Prozent) laut Zurich-Studie bislang keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Erst neun Prozent der Befragten haben eine Auslagerung ihrer Pensionszusagen vorgenommen, weitere zehn Prozent lassen sich ihre Deckungslücken ausfinanzieren, indem sie fortlaufend Versorgungsvermögen aufbauen oder – beziehungsweise zusätzlich – Rückdeckungsversicherungen abschließen. Oft reicht allerdings die tatsächliche Versicherungsleistung nicht aus, um die zugesagten Leistungen zu erbringen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den nicht abgedeckten Teil der Versorgungsleistungen aus seinen laufenden Einnahmen aufbringen.
Seite 10: Zweifel an Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge