Betriebliche Altersvorsorge: Kölner Pensionskasse führt Unisex-Tarife ein

Obwohl alles darauf hindeutet, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) von der Pflicht befreit ist, ab Ende Dezember 2012 geschlechtsunabhängige Unisex-Tarife einzuführen, hat sich die Kölner Pensionskasse für eine Umstellung ihrer bAV-Tarife entschieden.

UnisexWie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mitteilt, gehe man davon aus, dass Unisex-Tarife auch in der betrieblichen Altersversorgung zum Standard werden. „Die Debatte um vermeintliche Nachteile für die Versicherten greift dabei aus unserer Sicht zu kurz. Entscheidend ist vielmehr eine passgenaue Kalkulation der Lebenserwartung für das zu versichernde Kollektiv. Das geht auch mit Unisex-Tarifen“, begründet Michael Oliver Skudlarek, Produktmarketing-Leiter der Kölner Pensionskasse, die Entscheidung.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte am 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen in der Beitragskalkulation der privaten Altersvorsorge gemacht werden dürfen.

Nach jüngsten Informationen der Europäischen Kommission seien Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Europa (EbAV) davon allerdings ausgenommen. So erlaube der neunte Artikel der Richtlinie 2006/54/EG unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen, wenn dies aus „versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist“, eine Konkretisierung ließ die Kommission allerdings offen. (lk)

Foto: Shutterstock

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