Betriebliche Altersvorsorge: Viel Luft nach oben

Das Anfang 2018 in Kraft getretene „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es derzeit noch: fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert.

Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert.

Abschlusshürden und Abschlusstreiber für die Betriebliche Altersvorsorge

Viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – verhalten sich in puncto bAV weiterhin passiv, motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend.

Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.

„Zentrale Stellschraube sind die Arbeitgeber“

Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.

Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber“, sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. „Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen.“

Berufsunfähigkeitsversicherung: Oft noch zu teuer – schlankere Angebote gefragt

Gegenwärtig naiv erscheint hingegen, aufgrund des BRSG von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten. Lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wissen zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt. Erwartet wird ein Impuls von Seiten des Chefs.

Neben der Stagnation bei der bAV zeigt der aktuelle «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» auch für den Vorsorgebaustein „Berufsunfähigkeitsversicherung“ (BU) noch deutliche Entwicklungspotenziale: Aktuell besitzen rund 70 Prozent der berufstätigen Deutschen noch keine BU. Daran hat sich seit 2014 nur wenig geändert.

 

Seite 2: Welche Vertragsbestandteile wichtig und welche eher wenig gefragt sind

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