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Betriebliche Altersvorsorge – Wege zur Ablösung von Pensionszusagen

Terminkalender mit Haftnotiz - Vorsorge
Foto: Bildagentur PantherMedia

Die Ablösung von Pensionsverpflichtungen ist für Unternehmen eine strategische Entscheidung, die insbesondere im Falle eines Firmenverkaufs oder zur Optimierung der Bilanzstruktur relevant wird. Direktzusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bilden eine häufige Form der betrieblichen Altersversorgung, die bei einem Unternehmensverkauf zu Herausforderungen führen kann.

Oft wird bei der Erteilung nicht beachtet, dass auch der Fall des Verkaufes berücksichtigt werden muss. In den wenigsten Fällen ist nämlich ein potenzieller Verkäufer bereit, eine bestehende Zusage fortzuführen. Auch bei der Betriebsübernahme durch Familienangehörige besteht regelmäßig der Wunsch, eine lastenfreie Firma zu übergeben.

Eine Option zur Ablösung ist der Verzicht des GGF auf Pensionsansprüche, was steuerliche Konsequenzen nach sich zieht und als verdeckte Einlage behandelt wird. Eine weitere Möglichkeit stellt die Abfindung der Pensionszusagen dar, die eine sofortige, steuerpflichtige Lösung bietet, jedoch in der Direktzusage vorab vertraglich geregelt sein muss, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet zu werden.

Die Neugründung einer Rentner-GmbH, die die Pensionsverpflichtungen übernimmt, bietet ein probates Mittel, um das Unternehmen von Versorgungsverpflichtungen zu befreien. Diese Lösung ermöglicht eine rechtliche und wirtschaftliche Trennung der Pensionsverpflichtungen vom operativen Geschäft. Die Auslagerung auf einen Pensionsfonds kann ebenso als Option diskutiert werden. Allerdings sind diese in der Regel kostenaufwendig oder bieten keine vollständige Enthaftung für das abgebende Unternehmen.

Steigende Zinsen und die damit verbundene Hoffnung, dass die von externen Versorgungsträgern benötigten Einmalzahlungen zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen sinken, kann jedoch ein Anreiz für Unternehmen sein, gerade jetzt über eine Auslagerung nachzudenken. Hierdurch können bilanzielle Entlastungen erzielt und Risiken sowie Kosten an einen Dritten übertragen werden.

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von denen jede ihre spezifischen Vor- und Nachteile hat. Dies umfasst die Reduzierung von Verwaltungskosten, die Beseitigung biometrischer Risiken, die Vermeidung von Anpassungsverpflichtungen und die Verkürzung der Bilanz. Die Entscheidung für einen Auslagerungsweg wird dabei durch finanzielle, steuerliche und arbeitsrechtliche Überlegungen bestimmt.

Die Entwicklungen im Bereich der Pensionsverpflichtungen und der verfügbaren Instrumente zur Auslagerung bedeuten, dass Unternehmen wohlberaten sind, ihre Optionen durch das Team der bbvs GmbH sorgfältig prüfen zu lassen und bei Bedarf anzupassen. Dies erfordert eine umfassende Beratung und Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten, um eine Entscheidung zu treffen, die den langfristigen Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder dient.

Kontakt:

Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer, Rentenberater für betriebliche Altersvorsorge, [email protected]
Alexander Tschernyschow, Geschäftsführer, Rentenberater für betriebliche Altersvorsorge, [email protected]
Michael Diedrich, Rentenberater für betriebliche Altersversorgung, [email protected]

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