63 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland halten einen betrieblichen Gesundheitsschutz für wichtiger als ein Firmen-Smartphone, für 46 Prozent ist diese Versorgungsleistung relevanter als ein vom Arbeitgeber finanzierter Firmenwagen, so eine aktuelle Umfrage.
Ebenfalls 46 Prozent der 1.000 Arbeitnehmer, die im Auftrag der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) befragt wurden, halten eine betriebliche Krankenversicherung (bkV) für wichtiger als Zuschüsse für die Kinderbetreuung, jeder Dritte zieht diese Leistung dem Weihnachtsgeld vor (siehe Grafik).
Weiter ergab die Umfrage, dass sich sieben von zehn Arbeitnehmer eine bKV wünschen, weil sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht mehr ausreichend halten. Allerdings haben nur vier von zehn Beschäftigten in ihrem Berufsleben schon einmal ein entsprechendes Angebot von ihrem Arbeitgeber erhalten, heißt es.
„Der Weg zu attraktiven Angeboten rund um den betrieblichen Gesundheitsschutz ist frei, aber die Unternehmen agieren äußerst zurückhaltend“, bedauert SDK-Chef Klaus Henkel. Die Arbeitgeber würden die Bedeutung einer solchen Leistung und das Interesse der Arbeitnehmer daran verkennen. Beispielsweise seien drei von vier Beschäftigten der Überzeugung, dass eine bKV die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert, so Henkel.
Seit dem Frühjahr 2011 sind Ausgaben für einen betrieblichen Gesundheitsschutz, etwa in Form von ergänzenden Zahnpolicen oder Krankentagegeldern, in Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialabgabenfrei. „Gegenüber einer regulären und folglich zu besteuernden Gehaltserhöhung stellt dies einen Vorteil dar“, sagt Michael Braun, Leiter Health Insurance bei der Unternehmensberatung Mercer.
Angebote zur betrieblichen Krankenversicherung gibt es nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleinere Betriebe ab fünf Mitarbeitern. Eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt es den Firmen, individuelle Angebote für ihre Belegschaft zusammenzustellen.
Eine große Vielfalt kann aber auch verwirren. Gesundheitsexperte Braun weist deshalb darauf hin, dass Betriebe unter anderem prüfen sollten, ob bestimmte Erkrankungen bei bestimmten Tarifen ausgeschlossen oder ob es eine pauschale Klausel gibt. Auch die Vereinbarkeit der bKV mit bereits bestehenden privaten Zusatzversicherungen der Mitarbeiter gelte es zu untersuchen. Hier unterscheiden sich die Angebote der Versicherer oftmals, so Braun. (lk)
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