Betriebliche Krankenversicherung: Vorsorge statt Dienstwagen

Wie stark die künftigen Zuwächse im bKV-Markt ausfallen, hängt auch davon ab, wie die Branche mit dem vertrieblichen Gegenwind aus dem Bundesfinanzministerium umgeht. Denn seit dem 1. Januar 2014 gelten die lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen für Sachlohn, insbesondere die 44 Euro-Freigrenze, nicht mehr.

Dadurch können unter anderem die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden – zum Bedauern der Vermittler – denen ein beliebtes Vertriebsargument für die bKV genommen wurde.

Leienbach: „Wegfall der steuerlichen Förderung sozial- und wirtschaftspolitisch falsch“

Zwar betont PKV-Manager Leienbach, dass der steuerfreie Zuschuss „nie das alleinige Verkaufsargument“ war. Gleichwohl sei der Wegfall der steuerlichen Förderung „bedauerlich und auch sozial- und wirtschaftspolitisch falsch“. Mit der bKV könne der Arbeitgeber seine Position im Wettbewerb um die klügsten Köpfe stärken, führt Leienbach aus, qualifizierte Mitarbeiter langfristig binden und ältere Angestellte besser integrieren.

Eine bKV lohne sich für den Mitarbeiter allerdings auch dann, betonen die Versicherungsexperten von Towers Watson, wenn der Arbeitgeber keinen finanziellen Zuschuss gewährt. Sie empfehlen in diesem Fall, dass sich das Unternehmen darauf beschränken solle, einen klassischen Gruppenvertrag anzubieten. Dadurch wird Mitarbeitern der Abschluss eines selbstfinanzierten Krankenzusatzschutzes ermöglicht, bei dem sie vom Beitragsrabatt profitieren, den die Versicherer für einen solchen, kollektiv organisierten Privatvertrag gewähren. (lk)

Foto: Shutterstock

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