Roland Roider, Vorstand der Haftpflichtkasse Darmstadt, spricht im zweiten Teil des Interviews mit Cash. über die besonderen Anforderungen der Betriebshaftpflicht im Heilwesen sowie im Pflegebereich und erklärt, was einen guten Haftpflicht-Tarif auszeichnet.
Cash.: Die Gewerbeversicherung erstreckt sich von der Betriebshaftpflicht über die Maschinenversicherung bis hin zur Absicherung von Cyber-Risiken. Welche Schwerpunkte setzt die Haftpflichtkasse Darmstadt in ihrer Produktstrategie?
Roider: Die Haftpflichtkasse Darmstadt ist in Sachen Gewerbeversicherung ein Spezialist am deutschen Markt. Wie es unser Name in diesem Fall treffend suggeriert, sind wir grundsätzlich auf das Thema Betriebshaftpflicht fokussiert – mit Schwerpunkten im Heilwesen sowie im Pflegebereich. Wir bieten zum einen maßgeschneiderte Absicherungen für Gesundheitsfachberufe, Schönheitspflegebetriebe sowie Reha- und Kurkliniken, schützen aber vor allem die Betreiber von Pflege- und Altenheimen vor den besonderen Haftungsrisiken in ihren Einrichtungen. Wir sprechen da gerade bei Letzteren von einem sehr sensiblen und – gerade im Schadenfall – sehr komplexen Umfeld, das auf Seiten des Versicherers sehr große fachliche Expertise und viel Erfahrung erfordert. Als Anbieter, der schon seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet unterwegs ist, bringen wir genau das mit – und haben da auch mit Sicherheit einen Wissensvorsprung vor dem ein oder anderen Mitbewerber. Nicht ohne Grund sind wir bei der Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime mit einem Bestand von knapp 15,5 Millionen Euro einer der führenden Anbieter in Deutschland.
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Auf was kommt es denn bei der Haftpflichtversicherung in diesem speziellen Umfeld an? Was macht da einen guten Tarif aus?
Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, über welche Risiken wir in Alten- und Pflegeheimen eigentlich sprechen. Anders als in anderen Branchen geht es dort ja nicht um irgendwelche materiellen Produkte, sondern um Menschen. Typische Schadenszenarien sind deshalb Personenschäden – vor allem Sturzfälle oder Gesundheitsschäden durch vermeintliche Pflegemängel –, die sich finanziell zumeist in ganz anderen Dimensionen bewegen als ein reiner Sachschaden. Eine hohe Versicherungssumme von fünf oder besser zehn Millionen Euro halte ich deshalb für unbedingt notwendig. Ebenfalls anschauen sollte man sich, ob der Versicherer einem Teilungsabkommen angehört oder nicht. Das kann sich nämlich signifikant auf die Höhe des Beitrags auswirken: Gesellschaften wie die Haftpflichtkasse, die Schadenfälle ausschließlich nach der Sach- und Rechtslage abwickeln und sich die Kosten nicht automatisch mit der Krankenkasse teilen, haben in der Regel geringere Schadenaufwendungen und geben diesen Vorteil an die Versicherungsnehmer weiter. Nicht aus den Augen verlieren sollte man schließlich auch den Versicherungsumfang: Manche Anbieter bieten nur einen sehr eng gefassten, ausschließlich auf das gewerbliche Risiko ausgerichteten Schutz, andere decken auch die allgemeinen Umweltrisiken mit ab.
Seite zwei: Digitalisierung im gewerblichen Geschäft noch kein großes Thema