Bei einer Reform der Betriebsrente sollten die Chancen einer dringend notwendigen Weiterentwicklung genutzt werden. Eine Katastrophe wäre die Umsetzung der jetzigen Vorlage für Versicherer, die mit der Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch einen der wenigen Wachstumsmärkte haben.
Die Weirich-Kolumne
Politiker schaffen sich gerne „semantische Denkmäler“. Der Juliusturm, eine Zitadelle in Berlin, in welcher der Reichsschatz aufbewahrt wurde, ist mit dem Namen des einstigen CSU-Bundesfinanzministers Fritz Schäffer verbunden.
Er hat es als einziger Finanzminister in der Nachkriegszeit geschafft, Guthaben anzusparen und eine antizyklische Haushaltspolitik der Vernunft zu demonstrieren. Die „Riester-Rente“ erinnert an die Initiative des einstigen Arbeitsministers Walter Riester, private Altersvorsorge mit gesetzlichen Anreizen zu verbinden.
Riester-Rente, Pflege-Bahr, Nahles-Betriebsrente?
Der junge, freidemokratische, bei der Bundestagswahl abgewählte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr steht für den „Pflege-Bahr“, die staatlich geförderte Pflegeversicherung.
Deutet man jüngste Signale aus dem Bundesarbeitsministerium richtig, so will sich die Ministerin Andrea Nahles, die ihre Durchschlagskraft mit der raschen Umsetzung der Rente mit 63 und der Mütterrente bewiesen hat, künftig mit einer Betriebsrentenreform verewigen.
bAV-Organisation in Tariffonds
Die betriebliche Altersversorgung wird als zweite Säule des dreigliedrigen Altersvorsorgesystems in Deutschland vor allem auch deswegen eine stärkere Rolle als bisher spielen, weil angesichts der mit den fallenden Zinsen verbundenen Enteignung der Sparer attraktive Vorsorgeprodukte immer rarer werden.
So zukunftsweisend es ist, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, so problematisch sind die bisher bekanntgewordenen Vorstellungen. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen danach die Möglichkeit erhalten, die betriebliche Altersvorsorge in Tariffonds zu organisieren.
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