bAV-Stärkung „Ja“, betriebliche Zwangsrente „Nein“

Auch wird zu Recht darauf verwiesen, dass das im Koalitionspakt vereinbarte Ziel der breiten Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vor allem auch die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe einschließen muss. Die jetzt vorgelegten Absichten würden dieser Zielsetzung nicht gerecht.

Attraktivster Pfeiler der Altersvorsorge

Eigentlich ist die Betriebsrente der attraktivste Pfeiler der Altersvorsorge, doch nutzen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit nicht.

Weniger als ein Prozent des Bruttoverdienstes stecken Beschäftigte in Deutschland in Betriebsrenten, was nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 gerade einmal durchschnittlich 362 Euro waren.

Bei Mitarbeitern der Finanz- und Versicherungsbranche war die Vorsorgebereitschaft interessanterweise erheblich höher als in anderen Wirtschaftszweigen. Geringverdienende in der Leiharbeitsbranche oder in der Gastronomie kamen gerade mal auf 36 beziehungsweise 59 Euro.

Das Gesamtvolumen der betrieblichen Altersvorsorge liegt bei neuneinhalb Milliarden Euro, marginal niedriger als die an Anziehungskraft immer mehr abnehmende „Riester-Rente„.

Auch wenn die Bereitschaft, in die betriebliche Alterssicherung zu investieren, in den letzten Jahren tendenziell zugenommen hat, bauen trotz des Rechtsanspruchs der Entgeltumwandlung – so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) – „nach wie vor nur vier von zehn Beschäftigten“ auf die Betriebsrente.

Neuer Anlauf im Konsens

Ministerin Nahles kennt nach den ersten Gesprächen die Gefechtslage. Dass die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge in den Fokus der Politik rückt, liegt auf der Hand.

Mit der gesetzlichen Rente ist der Lebensabend künftig nicht mehr zu bestreiten, stagnierende Zinsen lassen Arbeitnehmer an einer auskömmlichen Altersvorsorge zweifeln, mit Produkten wie der Riester-oder Rürup-Rente können sich immer weniger Menschen anfreunden, die Gefahr der Altersarmut ist für viele ein Menetekel an der Wand.

Da Berlin nach den falschen ordnungspolitischen Beschlüssen zur Rente mit 63 und zur Mütterrente nicht auch noch mehr Steuergelder in das System stecken kann, bleibt als eine Hoffnungs-Variante die betriebliche Altersversorgung.

Seite vier: Ausgeuferte Aufwendungen in der Administration

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