Will Angela Merkel mit ihrer Regierung verhindern, dass immer mehr Menschen falsche Vorstellungen über ihre Lage im Alter haben und nicht in Altersarmut landen, dann muss sie neue Wege beim ausbaufähigen Königsweg der Altersvorsorge gehen.
Die Weirich-Kolumne
Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, zur Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) neue Versorgungswerke der Tarifparteien ins Leben zu rufen, ist so kontrovers aufgenommen worden, dass jetzt erst einmal hinter verschlossenen Türen an verbesserten Lösungen gearbeitet wird. Frühestens 2016 ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen.
Dafür wissen wir jetzt, was die Europäische Union mit ihrer neuen Mobilitätsrichtlinie unter Mindeststandards für Betriebsrenten versteht. Zwar sind die dort festgelegten Betriebsrentenansprüche zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Europäischen Union fixiert, doch dürften sie auch Eingang in das deutsche Betriebsrentenrecht finden.
[article_line]
Arbeitnehmer erhalten nach dieser Mobilitätsrichtlinie nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit einen unverfallbaren Versorgungsanspruch, für den das Mindestalter auf 21 Jahre gesenkt wurde. Bei dynamischen Rentenzusagen muss der Arbeitgeber die Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer fortlaufend anpassen, Kleinstanwartschaften können künftig nicht mehr einseitig abgefunden werden.
Für die Umsetzung der Regelungen in nationales Recht hat der deutsche Gesetzgeber vier Jahre Zeit.
Schwach im europäischen Vergleich
Die betriebliche Altersvorsorge gilt in Deutschland zwar als Erfolgsmodell, doch im europäischen Vergleich schneidet unser Land eher schlecht ab. Rund 20 Millionen aktiv Versicherte leisten Beiträge, 15 Millionen entfallen davon auf die Privatwirtschaft und fünf Millionen auf den öffentlichen Sektor.
Seite zwei: Einfacher und attraktiver