So ist geplant, dass Arbeitgeber steuerlich entlastet werden, wenn sie gezielt in eine bAV für ihre Arbeitnehmer investieren, deren monatlicher Bruttolohn maximal 2.000 Euro beträgt.
Das ist ein guter Ansatz, allerdings wäre es noch besser, wenn diese Förderung auch für die Entgeltumwandlung geöffnet würde. Und ein „sehr gut“ bekäme der Vorschlag, wenn die geplante Fördergrenze dynamisch mit der Einkommensentwicklung wachsen würde.
Förderrahmen weiter erhöhen
Ein weiterer guter Ansatz ist die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds von aktuell vier Prozent auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Das macht es einfacher, die bAV in einem einzelnen Durchführungsweg umzusetzen und damit die Komplexität deutlich zu reduzieren. Ideal wäre es, diesen Förderrahmen sogar auf zehn Prozent zu erhöhen, um den gewünschten Effekt noch zu verstärken.
Eine Neuerung in der bestehenden bAV-Welt stellt das sogenannte Sozialpartnermodell dar: Es sieht im Kern die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne jegliche Garantien vor – das Kapitalanlagerisiko liegt also komplett auf Seiten des Arbeitnehmers.
Lebenslange Garantien essentiell wichtig
In diesem Zusammenhang wird häufig von der sogenannten „Zielrente“ gesprochen. Sie besagt, dass in der Anwartschaftsphase eine zukünftige Rente angestrebt wird, der Arbeitnehmer jedoch keine garantierten Leistungen erwarten kann. Die monatlich auszuzahlende Rente kann schwanken – ein Leben lang.
Der Arbeitnehmer muss also darauf vertrauen, dieses Ziel zu erreichen – und hoffen, nicht doch noch knapp vor oder hinter der Ziellinie enttäuscht zu werden.
Seite drei: Plädoyer für Voll- und Teilgarantien