Betriebsrentner in Deutschland werden ab dem kommenden Jahr von Beiträgen für die Krankenkasse entlastet. Das Bundeskabinett beschloss am Montag in Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.
Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der der Freigrenze liegt.
Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des Freibetrags entspricht, muss folglich künftig den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro – sie müssen also künftig höchstens den halben Satz bezahlen. Auch die anderen werden entlastet. (dpa-AFX)
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