Millionen Betriebsrentner werden ab dem 1. Januar deutlich entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 159,25 Euro, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in Berlin bekräftigte. Ein entsprechendes Gesetz sollte am Nachmittag im Bundestag beschlossen werden. „Damit entlasten wir alle Betriebsrentner“, sagte Spahn.
Erst ab dem Freibetrag werden künftig Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze liegt.
Spahn erläuterte, ein Drittel der Betriebsrentner werde gar keinen Beitrag für die Krankenkasse mehr zahlen, weil ihre Bezüge unter dem Freibetrag lägen. Ein weiteres Drittel werde höchstens noch den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und ein drittes Drittel werde um 300 Euro im Jahr an Beiträgen entlastet.
Heute müssen die Empfänger der Altersbezüge unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die Freigrenze.
Positives Feedback gab es von der Versicherungswirtschaft. So begrüßte das Rentenwerk, ein Konsortium aus den fünf Versicherern, Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Die Stuttgarter den im Bundestag verabschiedeten Plan der Regierung, Betriebsrentner zu entlasten.
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