Die Bafin hat von mehreren Fällen Kenntnis erlangt, in denen ein angeblicher Bafin-Mitarbeiter Verbraucherinnen und Verbraucher per Telefon kontaktiert haben soll. Der angebliche Bafin-Mitarbeiter hat dabei beharrlich die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten. Verbraucherinnen und Verbrauchern berichteten sogar davon, dass Ihnen die Fax-Nummer der Bafin angezeigt wurde. Die Bafin nimmt dies zum Anlass, um grundsätzlich auf Folgendes hinzuweisen.
Die Bafin wendet sich nicht an Einzelpersonen, um sie im Hinblick auf konkret zu tätigende Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten. Die Bafin nimmt daher keinen Kontakt zu einzelnen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um zur Teilnahme an einem Gewinnspiel anzuregen. Die Bafin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Die Kernaufgabe der Bafin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes und bearbeitet konkrete Anfragen und Beschwerden zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen.
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