Betrugsmasche „Finanzagenten“ immer raffinierter

Die Methoden der Internetbetrüger werden immer ausgefeilter. Neuerdings locken sie mit scheinbaren Arbeitsverträgen als Trader für Kryptowährungen. Welche Schutzmaßnahmen Kontoinhaber und Kreditinstitute ergreifen sollten. Ein Gastbeitrag von Dr. Stephan Schulz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner.

Seit Jahren werben Betrüger zumeist über Online-Anzeigen so genannte „Finanzagenten“ an. Das Ziel: Gutgläubige Kontoinhaber sollen Zahlungen über ihr Bankkonto gegen eine Provision an unbekannte Dritte weiterleiten. Diese Methode dient der Geldwäsche von Beträgen aus Phishing-Betrügereien oder illegalen Geschäften.

Wie die Masche der Finanzagenten funktioniert

Nach Erkenntnissen der Kanzlei BKL wird die Betrugsmasche „Finanzagenten“ immer raffinierter. Sie entwickelt sich weg von der reinen Bereitstellung eines Kontos hin zu einem verlockenden Jobangebot.

Ein beliebter Köder ist das Thema Kryptowährung. Auf diese Weise geben sich die Betrüger einen modernen Anstrich und verschleiern, dass es ihnen eigentlich nur um die Kontonutzung zur Geldwäsche geht.

Die Kanzlei BKL warnt vor einer besonders trickreichen Masche: Betrüger tarnen sich als Unternehmen im Börsenhandel und schließen mit Finanzagenten scheinbar echte Arbeitsverträge. Man gaukelt den „Angestellten“ vor, sie wären für Transaktionen mit Bitcoins und Co. zuständig.

Offizieller Anschein soll Sicherheit vermitteln

Nach einer gewissen Einarbeitungszeit sollen sie Trader werden. Kandidaten träumen davon, schnell am Handel mit Kryptowährungen teilzunehmen und hohe Verdienstmöglichkeiten zu haben. Damit nicht genug: Betrüger täuschen vermehrt einen Videoanruf zur Identitätsprüfung für den Arbeitsvertrag vor.

Dabei wird heimlich per „Video-Ident-Verfahren“ ein Konto für den Bewerber eingerichtet. Über das Konto können die Täter dann sogar ohne Wissen des Finanzagenten Gelder schleusen.

Wer Zahlungen mit fraglicher Herkunft über das eigene Konto abwickelt, macht sich womöglich gleich mehrfach strafbar. Es drohen Strafverfahren wegen Geldwäsche, Betrug oder Hehlerei. Gerade bei gut dotierten Arbeitsverträgen ist Vorsicht geboten.

Enge Beziehung ist Voraussetzung

Je enger die Geschäftsbeziehung zwischen Internet-Betrügern und Finanzagenten ist, desto eher werden Richter ein fahrlässiges Handeln anzweifeln. Finanzagenten sehen sich dann dem Vorwurf ausgesetzt, dass die Herkunft des Geldes offensichtlich rechtswidrig war und sie sich persönlich bereichern wollten.

Für geschädigte Kontoinhaber sind unberechtigte Abbuchungen ein Schock. Doch sie können oft schnell aufatmen: Wenn es sich um eine unautorisierte Verfügungen handelt, haben sie gegenüber dem Kreditinstitut einen Anspruch auf Wiedergutschrift.

 

Seite 2: Wie Sie sich und Andere schützen

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