Kommenden Freitag steht für Millionen Deutsche viel auf dem Spiel – die Abstimmung des Bundestags über das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Vielen Lebensversicherten drohen erhebliche Einbußen. Experten erklären, wie Kunden ihre Bewertungsreserven noch retten können.
Vier Millionen Lebensversicherungskunden in Deutschland sollten umgehend die Kündigung ihres Vertrags prüfen, raten Experten der Verbraucher-Webseite Finanztip. Denn sollte der Bundestag am 4. Juli das LVRG beschließen und der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich am 11. Juli zustimmen, würden viele Verträge bis zu mehrere Tausend Euro an Wert verlieren.
Grund hierfür ist die mit der Gesetzesänderung einhergehenden Kürzung der sogenannten Bewertungsreserven. Dabei handelt es sich um Buchgewinne, die hochverzinste Wertpapiere abwerfen.
Besonders betroffen von der Neuregelung sind laut Finanztip Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden und in den nächsten fünf bis sieben Jahren auslaufen. „Je näher das Ende des Vertrags rückt, desto eher lohnt sich jetzt eine Kündigung“, sagt Saidi Sulilatu, Versicherungsexperte von Finanztip.
„Nur wer bis zum 1. August noch kündigen kann, hat eine Chance“
Um Einbußen bei den Bewertungsreserven zu vermeiden, bleibt den Kunden laut Finanztip noch ein kleines Zeitfenster, das sie zur fristgemäßen Kündigung nutzen können. Denn nach der offiziellen Verkündung des LVRG benötige die Aufsichtsbehörde BaFin noch ein paar Wochen, um alle Änderungen umzusetzen, sagt Sulilatu.
Doch nicht jeder Vertrag, für den sich eine Kündigung jetzt rechnen würde, könne auch tatsächlich beendet werden. „Nur wer bis zum 1. August noch kündigen kann, hat eine Chance, seine Bewertungsreserven zu retten. Sollte das Gesetz doch schon vor dem 1. August umgesetzt werden, sollte man seine Kündigung zurückziehen“, rät der Experte. Kunden sollten am besten schon mit der Kündigung fragen, wie lange sie diese noch widerrufen können, heißt es bei Finanztip.
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Kunden bleibt ein Strohhalm: Die Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Dean Goff, Vorstand des Luxemburger Unternehmens Partner in Life, hält es – zum Leidwesen der Kunden – für möglich, dass der Teil des Gesetzes, der sich mit den Bewertungsreserven beschäftigt, bereits vor der nächsten Kündbarkeit eines Vertrages am 1. August gültig wird.
Doch auch in diesem Fall würde den Kunden wohl noch ein kleiner Handlungsspielraum bleiben. „Danach können gegebenfalls noch die Sockel- oder Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven bis zum 31. Dezember 2014 gerettet werden“, erläutert Goff, dessen Unternehmen auf den Kauf und die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert ist.
Finanztip bietet kostenlosen Rechner zur Überprüfung
Sowohl Finanztip als auch Partner in Life rufen betroffene Vertragsinhaber dazu auf, ihre Verträge bezüglich der Bewertungsreserven rechtzeitig überprüfen zu lassen. Finanztip bietet dafür im Internet einen kostenlosen Rechner auf Excel-Basis an. Partner in Life verlangt für die Überprüfung der Police einen Festpreis, der abhängig vom Vertrag zwischen 49 und 69 Euro beträgt.
Finanztip-Experte Sulilatu weißt darauf hin, dass nur echte kapitalbildende Lebensversicherungen betroffen seien, also keine fondsgebundenen Versicherungen – ebenso wenig wie Riester-, Rürup- oder betriebliche Verträge. „Nur wenn der Vertrag mehr als 10.000 Euro wert ist und keine wertvollen Zusatzversicherungen beinhaltet, kommt eine Kündigung überhaupt in Betracht“, ergänzt Sulilatu. (lk)
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