Bewertungsreserven: „Police dringend überprüfen lassen“

In der Lebensversicherung müssen sich die Kunden auf ein Ende der Ausschüttung der Bewertungsreserven einstellen. Im Interview mit Cash.-Online warnt Dean Goff, Vorstand Partner in Life (PiL), die Versicherten vor Hysterie und kritisiert die Versicherer für ihre uneinheitliche Wertermittlung in den Policen.

Dean Goff: „Mitteilungen zu anderen reduzierbaren Anteilen – Sockelbeteiligung, Schlussanteile, überrechnungsmäßige Zinsen – sind häufig nicht erkennbar und die Wertmitteilungen der Versicherungsgesellschaften sehr uneinheitlich.“

Cash.: Den Versicherten, deren Lebensversicherung in diesem Jahr ausläuft, könnte der geplante Wegfall der Beteiligung an den Bewertungsreserven mehr als zwei Milliarden Euro kosten. Wie sollten sich die Betroffenen jetzt verhalten?

Goff: Die Kunden können sich beruhigen, denn eine sinnvolle Handlungsalternative ist hier kaum mehr gegeben. Wenn die Entscheidung zur gesetzlichen Neuregelung der Bewertungsreserven kurzfristig getroffen und wirksam wird, kommt die Wirksamkeit der Kündigung zu spät. Denn in der Regel sind die Verträge nur zur Hauptfälligkeit kündbar.

Sollte sich die Entscheidung in die Länge ziehen oder eine Übergangsregelung eintreffen, dann ist eine hektische Kündigung unnötig. Die Verbraucher, deren Verträge in den nächsten zwei bis fünf Kalenderjahren ablaufen, sollten ihre Police dringend überprüfen lassen, denn hier kann schnelles Handeln große Vorteile bringen.

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Nach Ihrer Einschätzung sind einige Versicherer bereits im letzten Jahr dazu übergegangen, die Bewertungsreserven bei der jährlichen Wertmitteilung gar nicht mehr auszuweisen. Hat der Versicherte einen Anspruch auf diese Information?

Aktuell ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven gesetzlich geregelt, die Art und Weise der Informationspflichten jedoch nicht in dem Maße, dass sich daraus eine klare Verpflichtung für die Versicherungsgesellschaften herleitet, die Höhe Jahr für Jahr im Rahmen der Wertmitteilung nennen zu müssen.

Wir haben in dieser Sache im Dienst für einen Kunden bereits Klage geführt und im betroffenen Einzelfall die Daten erhalten, nachdem wir das „berechtigte Interesse“ nachgewiesen haben. Allerdings kam es durch das Einlenken der Gesellschaft leider nicht zu einem Urteil.

Aus diesem Grund sind auch die Mitteilungen zu anderen reduzierbaren Anteilen – Sockelbeteiligung, Schlussanteile, überrechnungsmäßige Zinsen – häufig nicht erkennbar und die Wertmitteilungen der Versicherungsgesellschaften sehr uneinheitlich.

GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland sagte, dass eine Mitgabe der Bewertungsreserven zu einer Einbuße von 0,4 Prozent bei der laufenden Verzinsung führt. Fahren die meisten Versicherten unterm Strich also besser, wenn die Beteiligung ausgesetzt wird?

Ich stimme zu, dass die Bewertungsreserven heute der Minderheit der Versicherten zukommen. Eine Umverteilung der Bewertungsreserven um damit die Finanzierung zukünftiger Garantien zu stützen wird in der Folge einer deutlich größeren Zahl an Versicherten zu Gute kommen.

Dies gilt besonders, wenn es gelingt – zum Beispiel durch die Aufsicht der Bafin – diese ehemaligen Bewertungsreserven nicht signifikant als Dividende an die Aktionäre oder in Form von Kosten abfließen zu lassen. Ich sage das als Betroffener, denn die Partner in Life S.A. hält einige Millionen Euro an Rückkaufswertvolumen.

Der Verbraucherschützer Axel Kleinlein fordert, die verschiedenen Reservetöpfe der Versicherer (Schlussüberschüsse, freie Mittel der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), Zinszusatzreserve, Bewertungsreserven) neu zu ordnen, „fair zu verteilen“ und zusammen mit der Mindestzuführungsverordnung „auszutarieren“. Was halten Sie von diesem Reform-Vorschlag?

Herr Kleinlein hat sicher einige konkrete Aspekte, die er als unfair wahrnimmt. Mir selbst sind die Informationspflichten heute wichtiger. Dem GDV ist – meiner Ansicht nach – in Sachen Transparenzoffensive noch nicht ausreichend gelungen, seine Mitglieder dazu zu bewegen, Lebensversicherungskunden verständlich, einheitlich und mit ausreichender Tiefe Jahr für Jahr zu informieren.

Als Hinweis zur Verteilung der Reserven gebe ich zu bedenken: Ein Grundprinzip der Versicherung ist der Ausgleich über die Zeit und damit auch über die Generationen hinweg. Neben dem wichtigen Interesse des Einzelnen steht hier auch das berechtigte Interesse der Versicherungsgemeinschaft. Die Assekuranz hat hier die Chance mit mehr Klarheit und Transparenz zu zeigen wie Sicherheit in der Vorsorge für die vielen Menschen geleistet wird, anstatt sich hinter einer komplexen und verwirrenden Versicherungstechnik und lückenhaften Informationspflichten zu verstecken.

Dean Goff ist Vorstand bei Partner in Life (PiL). Das 2001 in Luxemburg gegründete Unternehmen analysiert, kauft, verkauft und verwaltet kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Partner in Life

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