Attraktivität von Lebensversicherungen: Verbraucherschützer contra Verband

Der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung ist laut „Finanztest“ nicht mehr attraktiv. Grund hierfür sei die künftig geringer ausfallende Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Die Versicherungswirtschaft hält dagegen.

 

Der Garantiezins auf den Sparanteil betrage nur noch 1,75 Prozent, gerechnet auf den Gesamtbetrag könne das bei teuren Anbietern weniger als ein Prozent betragen, heißt es in der Januar-Ausgabe der Verbraucherzeitschrift. Außerdem müsse man damit rechnen, dass die Versicherer versuchten, über die Garantie hinausgehende Leistungen zu kürzen, wie jetzt bei den Bewertungsreserven geschehen, so die Verbraucherschützer.

Nach einem Beschluss des Bundestages soll sich die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven ab dem 21. Dezember 2012 reduzieren, um die Lebensversicherer, die mit einer anhaltenden Niedrigzinsphase zu kämpfen haben, zu entlasten. Seit 2008 mussten die Lebensversicherer ihren Kunden, deren Verträge fällig werden, bei der Auszahlung mit 50 Prozent an ihren stillen Reserven beteiligen. Im Gespräch ist allerdings noch eine „Härtefallregelung“, die Ausnahmen ermöglichen könnte.

GDV widerspricht Verbraucherschützern

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) widerspricht man der Darstellung der Verbraucherschützer: „Lebensversicherungen lohnen sich selbstverständlich noch“, sagt GDV-Sprecher Hasso Suliak. Man dürfe nicht vergessen, dass Lebensversicherungen kein reines Sparprodukt seien, sondern dazu dienen eine lebenslange Altersvorsorge aufzubauen, ergänzt Suliak.

Der Verband sieht in der Reform der Bewertungsreserven einen wichtigen Schritt, damit das Produkt Lebensversicherung attraktiv bleibe: „Die derzeitige Regelung zu den Bewertungsreserven führt dazu, dass diese prozyklisch gerade dann ausgeschüttet werden müssen, wenn diese zur Sicherung der Risikotragfähigkeit dringend benötigt werden“, erklärt Suliak. Dadurch müssten die Versicherungsunternehmen systematisch Risikopuffer abbauen, obwohl diese für den Ausgleich der verminderten Zinseinnahmen dringend gebraucht würden. Laut des GDV-Sprechers gehen der Versichertengemeinschaft somit für die Zukunft fest eingeplante Zinserträge verloren. „Wird dieser Missstand nicht korrigiert, entstehen massive Benachteiligungen für das Versichertenkollektiv“, bekräftigt Suliak.

Gesamtverzinsung noch über vier Prozent

In der Versicherungswirtschaft wird zudem betont, dass die Versicherten zusätzlich zum Garantiezins eine jährlich neu festgesetzte variable Verzinsung auf ihre Verträge erhalten. Addiert mit dem Garantiezins ergibt sich die laufende Überschussbeteiligung. Im Durchschnitt lag diese im letzten Jahr bei 3,9 Prozent. Hinzu kommt der sogenannte Schlussüberschussanteil, so dass die Verträge eine durchschnittliche Gesamtverzinsung von zuletzt über vier Prozent aufweisen.

Dies dürfte auch ein Grund sein, warum die Verbraucherschützer von einer Kündigung von Verträgen abraten: Wer bereits eine Kapitallebensversicherung habe, sei meist besser beraten, den Vertrag durchzuhalten, denn eine Kündigung oder Beitragsfreistellung sei oft teuer, so Finanztest. (lk)

Foto: Shutterstock

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