Weiter stellt der Geschäftsführer des ITA fest: „Versicherer sollten ihre Erträge grundsätzlich aus Gebühren erzielen, die transparent vereinbart wurden.“ Ortmann fordert außerdem: „Wenn Versicherte ganz oder überwiegend an den Überschüssen beteiligt werden, sollten Versicherer Gebühren vereinbaren können, die ausschließlich dem Versicherer zustehen.“
Mehr Handlungsspielraum für die Aufsicht
Lobend äußert sich das ITA auch dazu, dass Versicherer und Aufsicht Risiken „frühzeitiger erkennen und danach handeln“ müssen. So sehe der Entwurf vor, dass Versicherer künftig mehrjährige Prognoserechnungen und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde einen Sanierungsplan erstellen müssen. Wenn sich abzeichne, dass Versicherer die Risiken langfristig nicht tragen könnten, erhalte die Aufsicht künftig mehr Handlungsspielraum.
Dadurch könne sie etwa variable Vergütungen der Vorstände kürzen oder streichen. „Die vorgesehenen Maßnahmen erscheinen angesichts des nicht völlig unwahrscheinlichen Szenarios langfristig niedriger Zinsen sinnvoll“, resümmiert das ITA. Allerdings sei es wohl nur eine Frage kurzer Zeit, wann die fixen Vergütungen der Vorstände „in die Höhe schnellen, um zu streichende Boni im Krisenfall zu umgehen“.
Reform produziert Gewinner und Verlierer
Laut der ITA-Analyse können sich alle Versicherten über das Gesetzespaket freuen, die noch viele Jahre versichert bleiben. Hingegen bekommen jetzt ausscheidende Kunden zugunsten der bleibenden Kunden weniger ausgezahlt. Zudem würden Produktanbieter profitieren, die von diesen Regelungen nicht betroffen sind, zum Beispiel Fondsgesellschaften.
„Vermittler, die schon heute offen und fair mit ihren Kunden umgehen, können sich behaupten“, heißt es weiter. Dagegen seien die neuen Regelungen eine Kampfansage an Vermittler, denen ihr eigener Verdienst wichtiger sei als das Kundeninteresse. Lebensversicherer, die als Aktiengesellschaft organisiert seien und die schon finanziell schwach aufgestellt seien, könnten schneller in den Run-off gehen als bisher, so das Fazit des ITA. (lk)
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