Ein Großteil der Bewertungsreserven, die Mindest- oder Sockelbeteiligung, würde den Kunden hingegen noch ausbezahlt, wenn diese bis zum 1. Dezember 2014 kündigten.
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Bei einem beispielhaften Vertragswert von 40.000 Euro, von dem 2.000 Euro auf Bewertungsreserven entfielen, müsste ein Kunde laut Finanztip-Rechnung nur rund 400 Euro abschreiben. Die restlichen 1.600 Euro müsse der Versicherer demnach noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor Jahresende kündigt. Wann sich eine Kündigung lohnt, sei allerdings in jedem Einzelfall zu prüfen, betonen die Experten von Finanztip. (lk)
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