In einem aktuellen Urteil korrigiert der Bundesfinanzhof (BFH) zumindest partiell die Schlechterstellung von Beamten im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen bei Verträgen zur Riester-Rente.
Sowohl Rentenversicherungspflichtige als auch Beamte können die Riester-Rente abschließen. Allerdings unterliegen beide Gruppen dabei unterschiedlichen Voraussetzungen.
Während Rentenversicherungspflichtige lediglich einen zertifizierten Vertrag mit einem entsprechenden Anbieter abschließen müssen, sind Beamte darüber hinaus ausdrücklich verpflichtet einzuwilligen, dass ihr Dienstherr ihre Gehaltsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) übermitteln darf.
Viele Beamte erhielten keine Zulage
Liegt diese Einwilligung nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor, verfällt der Anspruch auf Altersvorsorgezulage.
[article_line]
Da Beamte allerdings insbesondere in den ersten Jahren nach Einführung der Riester-Rente über die Existenz der Frist nicht in Kenntnis gesetzt wurden, verpassten viele diese und erhielten trotz Leistung entsprechender Beiträge keine Zulage. Betroffen sind laut BFH ca. 90.000 Personen.
Seite zwei: BFH widerspricht Auffassung des DRV