Der BFW Bundesverband warnt davor, die energetischen Anforderungen an den Wohnungsneubau weiter zu verschärfen. Sinnvoll sei eine umfangreichere Basisförderung für Maßnahmen an Bestandsimmobilien.
Wohnungsunternehmen und Projektentwickler haben derzeit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz, so der BFW.
„Die Immobilienbranche ist bisher Musterschüler bei der Erfüllung der Zielvorgaben. Allerdings führt ein ,Weiter so‘ an Grenzen. Die Fesseln des Ordnungsrechts und insbesondere die permanenten Novellen des Energieeinsparrechts lähmen neues Denken. Statt neuer Wege werden die alten Sackgassen bis zum Ende gegangen“, sagt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Neubaukosten um 132 Prozent gestiegen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sei seit dem Jahr 2000 sechs Mal verschärft worden. Im selben Zeitraum hätten sich die Kosten für den technischen Ausbau, der überwiegend auf der EnEV und EEWärmeG basiere, um 132 Prozent verteuert.
„Im Gebäudebereich dürfen nicht dieselben Fehler gemacht werden wie im Automobilbereich – etwa durch Vorgaben, die nur unter Laborbedingungen und auf Papier zu erreichen sind“, warnt Ibel.
Zudem werde mit der EnEV ein falscher Fokus gesetzt, da der Neubau nur ein Prozent des Bestands abbilde. Die Energiewende könne jedoch nur im Bestand gewonnen werden.
Neue Investitionsanreize gefordert
„Wir unterstützen deshalb das Vorhaben der Bundeskanzlerin, in der neuen Legislaturperiode die energetische Förderung anzupacken und mit neuen Investitionsanreizen wie einer degressiven AfA zu kombinieren “, so Ibel. „Wir können aber nur davor warnen, die energetische Förderung an die höchstmögliche Energieeffizienz zu koppeln. Wir brauchen keine Spitzen-, sondern eine Breitenförderung!“
Ibel plädiert für einen breiteren Fokus bei der Klimaschutzpolitik: „Unser gemeinsames Ziel muss der Dreiklang aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz bleiben. Dieser kann aber nicht allein über die Primärenergie, sondern muss auch über die CO2-Emission und Endenergiekosten abgebildet werden.“ (bk)
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