Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln zur steuerlichen Abschreibung von Wohnimmobilien kommt zu dem Schluss, dass sich die derzeit geltenden Regeln negativ auswirken.
Erhöhung auf vier Prozent gefordert
Eine Erhöhung der Abschreibungssätze auf das steuerlich neutrale Maß von vier Prozent würde Investitionen in energetische Sanierungen oder altersgerechte Wohnanlagen fördern.
„Der BFW als Spitzenverband der unternehmerischen Immobilienwirtschaft fordert schon lange, die Abschreibungssätze für Mietwohnungen auf vier Prozent zu erhöhen, da die bisherigen zwei Prozent nicht den tatsächlichen Wertverzehr einer Immobilie wiederspiegeln“, erklärt Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Durch die Studie des IW Köln sieht sich der BFW nun auch wissenschaftlich in seiner Haltung bestätigt.
Steuerliche Benachteiligung
„Mit der Zwei-Prozent-Regel waren Neubauten und Sanierungen bisher steuerlich gegenüber alternativen Investitionen benachteiligt, was zur Verringerung der Bautätigkeit und höheren Mieten beigetragen hat. Wollen wir aber günstige Mieten in Deutschland sichern, muss der Wohnungsneubau entsprechend angekurbelt werden. Denn nur ein breites Angebot an Wohnung schafft den notwendigen Wettbewerb für bezahlbare Mieten auf dem Markt“, so Rasch.
Nicht nur die Metropolregionen wie München, Hamburg oder Köln, wo derzeit die Wohnraumnachfrage steigt, würden von einer erhöhten Abschreibung profitieren.
Auch auf schwierigen Märkten mit geringen Renditeaussichten würden so Investitionen in den Mietwohnungsneubau ausgelöst werden. (mh)
Foto: BFW