Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Berlin, hat sich in die Diskussion um die Einführung von Reits in Deutschland eingeschaltet. Der Verband plädiert dafür, dass Reits dem Investmentrecht unterliegen und widerspricht damit dem kürzlich vorgelegten Konzept der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD). Zudem sei unabdingbar, dass Reits börsennotiert sind.
?Die Einbettung der Reits in das Investmentgesetz und die Börsennotierung sind erforderlich, um dem Anlegerschutz Rechnung zu tragen. Im Interesse der Anleger muss verhindert werden, dass Schrottimmobilien erneut auf den Markt kommen?, betont BFW-Hauptgeschäftsführer Dr. Günter Haber.
Zudem fordert der BFW, dass für Reits keine steuerlichen Sonderregelungen bei stillen Reserven eingeführt werden, sondern diese im Rahmen üblicher Bilanzierungsregeln aufgedeckt werden. Bisher ist im Gespräch, dass stille Reserven bei Einbringung in einen Reit mit einem ermäßigten Steuersatz belegt werden.