Die Bausparkasse Badenia ist am 29. Juni 2010 vom elften Senat des Bundesgerichtshofes (BGH), beide Karlsruhe, dazu verurteilt worden, an eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie Schadensersatz zu zahlen. Die Anlegerin sei über die tatsächliche Höhe der Provision für einen Vermittler der Dortmunder Vertriebsgesellschaft Heinen & Biege arglistig getäuscht worden (AZ.: XI ZR 104/08).
Im konkreten Fall hatte eine Krankenschwester im Jahr 1996 zu Steuersparzwecken eine Eigentumswohnung in Hamburg gekauft. Um die Immobilie zu finanzieren, nahm sie einen Kredit von umgerechnet 91.000 Euro auf. Dieser sollte später über zwei bei der Badenia abgeschlossene Bausparverträge getilgt werden. Für die Vermittlung von Wohnung und Kredit waren in den Vertragsunterlagen Provisionen von insgesamt 4.422 Euro ausgewiesen. Das entspricht 5,86 Prozent des Wohnungspreises. Tatsächlich ergaben sich durch das Vertragsgeflecht der Vermittler aber Provisionen von mindestens 15 Prozent. Damit habe die Klägerin die Wohnung zu teuer erworben.
Der Vorsitzende des BGH-Bankensenats, Ulrich Wiechers, riet der Bausparkasse in der Urteilsverkündung, sich mit den Käufern in ähnlichen, noch angängigen Verfahren auf einen Vergleich zu einigen. Denn die Badenia hat die formularmäßigen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge vielfach genutzt. Eine Reihe der Badenia-Kunden hätten bereits Klage eingereicht und verlangen die Rückabwicklung des Vertrages und Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.
Mit ihrem Urteil schlossen sich die BGH-Richter der Einschätzung der Berufungsinstanz an: Das Landgericht Lübeck hatte die Klage zunächst abgewiesen (AZ.: 5 O 128/05), das Oberlandesgericht Schleswig der Frau im Berufungsverfahren im März 2008 aber recht gegeben (AZ.: 5 U 57/06). (af)
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