Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am heute über Bank-Kontoführungsgebühren für Unternehmer. In dem Fall hatte ein Versicherungsmakler die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau verklagt.
Der Versicherungsmakler will rund 77 600 Euro zurück haben, die die Sparkasse zwischen 2007 und 2011 unberechtigt als Buchungsposten für Rücklastschriften erhoben habe. Wann der BGH sein Urteil bekanntgibt, ist noch nicht bekannt (Az.: XI ZR 434/14).
Makler hält Gebühren für unangemessen
Der Makler verwaltet etwa 25 000 Versicherungsverträge. Dabei kommt es häufig zu einer Rückbelastung von Lastschriften. Für eine solche Rücklastschrift berechnete die Sparkasse eine Bearbeitungsgebühr sowie ein sogenanntes Buchungskosten-Entgeld von 32 Cent „pro Buchungsposten“.
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Der Makler ist der Ansicht, dass die Kosten für die Buchungsposten nicht wirksam vereinbart wurden und ihn auch unangemessen benachteiligen. In den Vorinstanzen hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen.
Der BGH deutete am Vormittag an, dem Makler jedoch recht geben zu wollen. Demnach ist die zugrundeliegende Klausel offenbar zu weit gefasst.
Quelle: dpa-AFX
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