BGH-Beschluss: Beelitz übernimmt temporär IVG-Aufsichtsratsvorsitz

Die IVG Immobilien AG muss ihren Vorstand neu ordnen. Bedingt durch einen Beschluss des BGH wird Frank F. Beelitz wird bis zur Wahl des scheidenden Postbank-Chefs Stefan Jütte durch die Hauptversammlung vorübergehend Aufsichtsratsvorsitz übernehmen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heute verkündeten Beschluss die von IVG eingelegte Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurückgewiesen. Damit wird eine Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, mit der die erneute Wahl von Detlef Bierbaum in den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 20. Mai 2010 für nichtig erklärt wird. Damit gehört Bierbaum, der bereits vor mehreren Wochen die Niederlegung seines Mandats zum Ablauf der Hauptversammlung 2012 angekündigt hatte, nicht mehr dem Aufsichtsrat der IVG an.

Hintergrund der Entscheidung ist die seinerzeitige Klage eines Aktionärs, der sich in seinem Auskunftsrecht während der Hauptversammlung 2010 verletzt sah. Das Landgericht Köln hatte die Anfechtungsklage des Aktionärs in vollem Umfang abgewiesen. Auf Berufung des Klägers hatte das OLG Köln der Klage sodann teilweise stattgegeben. Die IVG hält das erstinstanzliche Urteil für richtig und hat versucht, die Aufhebung des Urteils des OLG Köln durch den Bundesgerichtshof zu erreichen. Der BGH hat die Revision jedoch, ohne in der Sache zu entscheiden, nicht zugelassen.

Neuer Aufsichtsratsvorsitzender wird vorübergehend der bisherige stellvertretende Vorsitzende Beelitz, der in dieser Funktion auch die diesjährige Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 15. Mai 2012 leiten wird. Er gehört dem Aufsichtsrat bereits seit 2008 an und wird nach der Hauptversammlung sein Amt an Jütte abgeben, dessen Wahl in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung erfolgen soll. Einer Stellungnahme der IVG zufolge hat die Entscheidung des BGH keinerlei Auswirkungen auf die in den letzten zwei Jahren durch den Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG getroffenen Beschlüsse.

Den angestrebten Wechsel von Bierbaum zu Jütte hatte die IVG bereits zu ihrer Bilanzpressekonferenz am 28. März dieses Jahres angekündigt. Bierbaum war insgesamt fast acht Jahre Aufsichtsratsvorsitzender der IVG Immobilien AG. Der Vorstand der IVG Immobilien AG dankt ihm laut einer Mitteilung für die „langjährige, engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ (te)

Foto: IVG

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