BGH bestätigt Strafurteile im S&K-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von zwei Angeklagten gegen ihre Verurteilungen im Prozess um das Frankfurter Immobilienunternehmen S&K zurückgewiesen, darunter einer der beiden Gründer. 

Mit dem BGH-Beschluss sind die Urteile rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten Jonas K. wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue in sechs Fällen sowie Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, teilt der BGH mit. Es hatte ferner festgestellt, dass er aufgrund der abgeurteilten Taten 1.200.000 Euro erlangt hat.

Das Landgericht hatte zudem den Angeklagten M.-C. Sch. wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Revision verworfen

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 29. März 2017 durch Beschluss vom 20. August 2019 verworfen. Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig.

K. war einer der beiden Gründer der S&K-Gruppe, die nach einer spektakulären Razzia im Frühjahr 2013 in die Insolvenz ging. Rund 11.000 Anleger verloren 240 Millionen Euro. Sein Kompagnon Stephan S. war nach einem Mammut-Prozess und mehr als vier Jahren Untersuchungshaft ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. (sl)

Foto: Shutterstock

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