Der Bundesgerichtshofs hat heute über die formelle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen geurteilt. Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) kommentiert die Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden.
Gesetzgeber sollte tätig werden
Unabhängig von der BGH-Entscheidung sollte gleichwohl der Gesetzgeber tätig werden und die Regeln zur Beitragsanpassung insgesamt modernisieren, damit im Interesse des Verbraucherschutzes auch in Zukunft ein glaubwürdiges Verfahren gesichert ist und Beitragssprünge vermieden werden können.
Im Interesse der Versicherten sollte der Gesetzgeber dabei auch eine Verstetigung der Beitragsanpassungen ermöglichen. Dafür engagiert sich der PKV-Verband bereits seit vielen Jahren. Denn nach den geltenden Regeln kann es zu einem Wechsel von Jahren der Stabilität und dann umso größeren Beitragssprüngen kommen.
Gemeinsames Interesse von PKV-Verband und Verbraucherzentrale
Der Reformvorschlag der PKV wird auch von der Verbraucherzentrale unterstützt. Das deckt sich mit den Interessen der Versicherten. So ergab eine repräsentative INSA-Umfrage unter 2.000 Befragten im November 2017, dass eine Zweidrittel-Mehrheit bei Kostenanstiegen lieber mehrere kleine Erhöhungen wünscht als große Erhöhungen alle paar Jahre.
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