Sozialwohnungen sind in Deutschland knapper geworden – der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Freitag (9.00 Uhr) mit den Förderbedingungen. Eine Wohnungsgenossenschaft aus Hannover will sich aus einer Vertragsvereinbarung aus den 1990er Jahren lösen.
Damals hatte die Stadt Langenhagen für den sozialen Wohnungsbau mehrere Grundstücke zu vergünstigten Konditionen verkauft.
Der Käufer verpflichtete sich unbefristet, die 52 Wohnungen nur an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten.
Die Genossenschaft, die die Anlage noch vor dem Bauabschluss aufgekauft hatte, hält das inzwischen für unverhältnismäßig. Sie will bei der Vermietung freie Hand.
Kompetenzen heute bei Ländern
Bisher hatte sie mit ihrer Klage keinen Erfolg, nun aber hat der BGH die Revision zugelassen. Das Urteil kann am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkündet werden.
Für den Fall ist die bis einschließlich 2001 geltende Rechtslage entscheidend. Heute liegen die Kompetenzen für den sozialen Wohnungsbau bei den Ländern, bei den Regelungen gibt es Unterschiede.
Eine unbefristete Belegungsbindung ist laut Experten sehr selten, Fristen von mehreren Jahrzehnten kommen aber vor (Az. V ZR 176/17). (dpa-AFX)
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