Wohnungsbesitzer haben in Zukunft möglicherweise geringere Chancen, auf eigene Kosten vorgenommene Sanierungen nachträglich der Eigentümergemeinschaft aufzubürden. Das zeichnete sich am Freitag in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) über einen Streit aus Hamburg ab.
Die Richter arbeiten in dem Fall an einem Grundsatz-Urteil, um Eigentümergemeinschaften besser vor völlig unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen. Verkündet werden soll die Entscheidung am 14. Juni. (Az. V ZR 254/17)
Die Hamburger Eigentümer streiten darum, wer die Kosten für neue Fenster zu tragen hat. In der Anlage mit mehr als 200 Wohnungen waren lange Zeit alle davon ausgegangen, dass für deren Austausch jeder selbst verantwortlich ist.
Erst 2012 stellte sich durch ein BGH-Urteil in einem anderen Fall heraus, dass das nicht stimmen kann – die Instandhaltung ist dort eigentlich Sache der Gemeinschaft.
Fall liegt BGH schon länger vor
Der Kläger hatte sich 2005 für rund 5.500 Euro neue Kunststofffenster einsetzen lassen. Jetzt will er von den Anderen das Geld dafür. Vor den Hamburger Gerichten hatte er mit seiner Forderung keinen Erfolg.
Die BGH-Richter haben den Fall schon seit einer ganzen Weile auf dem Tisch und stellen dazu sehr grundsätzliche Überlegungen an, wie die Senatsvorsitzende Christina Stresemann sagte.
Denn prinzipiell muss jede Sanierung auf Gemeinschaftskosten im Voraus in der Eigentümerversammlung beantragt und beschlossen werden.
Seite zwei: BGH macht Ausnahme für Sanierungen