Die obersten Zivilrichter tendieren dazu, diese Praxis für rechtmäßig zu erklären, wie sich in der Verhandlung eines Streits aus Köln am Freitag abzeichnete. Von den im Gegenzug niedrigeren Versicherungsbeiträgen profitierten schließlich ebenfalls alle, sagte die Vorsitzende Bettina Brückner in Karlsruhe. Das Urteil kündigte sie für den 16. September an. (Az. V ZR 69/21)
Der Kölner Fall ist speziell, weil es dort in der Anlage wegen mangelhafter Rohre ungewöhnlich oft zu Wasserschäden kommt. Deshalb verlangt die Versicherung eine sehr hohe Selbstbeteiligung. Die klagenden Eigentümer einer fast 1.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche im Erdgeschoss haben nach eigenen Angaben nie Probleme mit Wasserschäden, müssen sich aber mit großen Summen beteiligen. Diese Umstände könnten möglicherweise berücksichtigt werden. (dpa-AFX)