Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des insolventen Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst ein neues Urteil gefällt. Die EdW muss die Ansprüche der geprellten Anleger nun unverzüglich prüfen und bei Berechtigung spätestens drei Monate nach Feststellung auszahlen.
Phoenix hatte jahrelang Anleger mit Scheinangeboten und Renditeversprechungen geprellt. Etwa 500 Millionen Euro wurden in dubiose Options- und Termingeschäfte sowie Managed Accounts angelegt, bis die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Geschäftsbetrieb im Jahr 2005 stoppte. Viele der Anleger bekamen bisher nur Teilentschädigungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) oder gingen leer aus.
Verhandelt wurden vor dem elften Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jetzt die Klagen von drei Anlegern. Diese hatten gegen die EdW geklagt, weil sie bisher keinen Ausgleich von der Entschädigungseinrichtung erhalten hatten. In zweiter Instanz hatten die Anleger vor dem Landgericht Berlin im Mai ihre Forderungen gegen die EdW bereits durchgesetzt (Az. 51 S 9/10).
Das Landgericht gab den Klägern in Höhe des Teilbetrags von 90 Prozent, das heißt unter Abzug des gesetzlichen Selbstbehalts von zehn Prozent statt. Daraufhin war die EdW in Revision gegangen, die der BGH nun zurückwies.
Die EdW hatte Auszahlungen immer wieder verzögert, weil ihrer Ansicht nach noch Prüfungsbedarf bestehe, beispielsweise könnten Anleger noch Ansprüche auf das Phoenix-Restvermögen haben. Dies schloss der BGH bereits im Februar aus (Az. IX ZR 49/10). Die Richter urteilten jetzt, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche unverzüglich prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen hat (Az. XI ZR 434/10).
Nur durch einen Musterprozess hätte die EdW die Fälligkeit aufschieben können. Das sei nicht geschehen, so der BGH.
Das Urteil hat Signalwirkung, da derzeit noch weitere Klagen von Phoenix-Anlegern anhängig sind. Für die EdW könnte die Entscheidung schwierig werden, da die liquiden Mittel beschränkt sind. Erst im März hatte die Einrichtung einen weiteren Kredit des Bundes in Anspruch genommen. Die Phoenix-Anleger erhalten von der EdW 90 Prozent des angelegten Betrages bis zu einer Summe von 20.000 Euro. Den Rest müssen sie sich vom Insolvenzverwalter holen. (ks)
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