Er hält es für unzulässig, dass Banken ihre Kunden über bevorstehende Änderungen der AGB informieren und die Zustimmung voraussetzen, wenn keine Reaktion kommt.
Das Verfahren hat aus Sicht des BGH sowie von Rechts- und Branchenexperten Relevanz über den konkreten Fall hinaus, weil auch andere Kreditinstitute ähnliche Passagen in ihren AGB nutzen. Ob die Karlsruher Richter schon am Dienstag ein Urteil sprechen, war zunächst offen (Az.: XI ZR 26/20). (dpa-AFX)