BGH: Riester-Verträge mit staatlicher Förderung nicht pfändbar

Verträge für die Riester-Rente sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pfändbar, wenn sie staatlich gefördert wurden. Entscheidend sei, dass die Ansprüche nicht übertragbar sind, begründete der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat in Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

In dem Verfahren ging es im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz einer Frau um einen Vertrag bei der Allianz-Versicherung, in den zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt worden waren. Der Rückkaufwert betrug 172,90 Euro.

Der Insolvenzverwalter war vor dem Amtsgericht Stuttgart mit der Kündigung des Vertrags gescheitert. Das Landgericht Stuttgart entschied anders und sprach ihm ein Kündigungsrecht zu (IX ZR 21/17).

88.000 Privatinsolvenzen in 2018 erwartet

In Deutschland gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel mussten im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 45.145 Privatpersonen Insolvenz anmelden – der niedrigste Stand seit 2005.

Für das Gesamtjahr werden rund 88.000 Privatinsolvenzen erwartet. (dpa-AFX)

Foto: BGH / Joe Miletzki

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