Am 7. und 21. Februar wird der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über die Unwirksamkeit von Darlehensverträgen verhandeln. Die Richter stellte erst kürzlich fest, dass auch der Bank das Haustürgeschäft durch Vermittler zuzurechnen sei. Der BGH folgte somit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Allerdings ist bisher unklar, was folgt. Denn nach einem wirksamen Widerruf mussten die Kunden bislang sofort das Darlehen mit Zinsen zurückzahlen, was der EuGH mit seinem Urteil vom Oktober letzten Jahres ausgeschlossen hatte (cash-online berichtete).
Bei einer bevorstehenden Änderung der Rechtsprechung könnten Anleger mit der Rückabwicklung ihrer Darlehensverträge rechnen, die in Haustürgeschäften zum Kauf von Steuerssparmodellen überredet wurden.