BGH-Urteil: Am Ende zählt (fast) nur der Vertrag

Bei Wölbern Invest zum Beispiel benötigten die Anleger schon gerichtliche Hilfe, um an dem zu Wölbern gehörenden Treuhänder vorbei überhaupt an Informationen zu gelangen und Gesellschafterversammlungen anzuberaumen. Der einst führende Initiator wehrte sich dagegen mit Haken und Ösen, und der Griff in die Fondskassen blieb auch wegen der vertraglichen Freiheiten erst lange unbemerkt und war dann nur schwer zu stoppen.

Auch in früheren Fällen wie Rosche Finanz, Falk Capital, Fundus oder Bankgesellschaft Berlin versuchten ursprünglich angesehene Initiatoren, die vertraglichen Regelungen – mehr oder weniger erfolgreich – zu ihren Gunsten zu nutzen, als es eng wurde. Manche Schiffsfonds-Manager haben sich in der Krise, nicht selten gezwungenermaßen, ebenfalls auf die Verträge zurückgezogen und sie gegen die Anleger verwendet, von Insolvenzverwaltern oder schon von vornherein zweifelhaften Anbietern ganz zu schweigen.

Zugegeben: Das alles sind Beispiele aus der fernen Vergangenheit und der unregulierten Ära. Bei den heutigen Fonds ist vieles anders und Vertragsverstöße sind kaum noch möglich. Doch weiterhin kann in manchen Fällen ein anderes Risiko bestehen: Vertragstreue.

Was tun bei Vertragstreue?

Denn was werden und was können BaFin und Verwahrstellen überhaupt unternehmen, solange die Akteure sich an die Verträge halten? Wenn also die Anlagebedingungen zum Beispiel „bis zu“ vier Prozent KVG-Vergütung vorsehen und dies dann – gegebenenfalls weit über der Prognose – auch so abgerechnet wird? Oder wenn ein von der KVG abhängiger Treuhänder tatsächlich das vertraglich eingeräumte Stimmrecht zu Gunsten des Managements ausnutzt und mit den Stimmen der passiven Gesellschafter die aktiven Anleger überstimmt?

Diese Fragen sind noch nicht zu beantworten, und das aktuelle BGH-Urteil erinnert daran, dass zumindest zivilrechtlich am Ende (fast) nur der Vertrag zählt. Es gibt keinerlei Anlass anzunehmen, dass die Regulierung daran etwas geändert hat und die Verträge heute weniger wichtig wären als früher.

Wie gesagt: Bei den allermeisten Fonds wird das keine Rolle spielen. Aber leider lässt sich nie sicher prognostizieren, bei welchem der anfangs seriösen Anbieter die Feinheiten der Klauseln eines Tages vielleicht doch relevant werden könnten.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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