Eine Vermieterin führte energetische Sanierungsarbeiten durch und kündigte die Nutzung von KfW-Mitteln an. Nach der Modernisierung erhöhte sie die Miete, ließ jedoch offen, ob sie das zinsverbilligte Darlehen genutzt hatte. Ein Mieter widersprach erfolgreich, da die Berechnung unvollständig war.
Laut dem BGH-Urteil hätte die Vermieterin klarstellen müssen, ob sie das Darlehen nutzte, damit der Mieter die Berechnung überprüfen konnte. Zuschüsse und Darlehen müssen den Mietern zugutekommen und die Kosten mindern. Der Mieter konnte zu Recht widersprechen.