In der Regel sei es nur das Interesse des Staates, die Erbschaft ordnungsgemäß abzuwickeln. Daher seien Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten zu betrachten, für die der Staat nicht mit Steuergeld einstehen müsse.
Immer mehr Fiskalerbschaften
Sollte er eine Wohnung aber zum Beispiel dauerhaft als Sozialwohnung oder Obdachlosenunterkunft nutzen, müsse er das Hausgeld zahlen. Dann handele es sich um Eigenverbindlichkeiten.
Sogenannte Fiskalerbschaften haben zugenommen. 2017 stellten die Nachlassgerichte im Freistaat in 1192 Fällen den Fiskus als Erben fest. Das waren fast doppelt so viele Fälle wie noch 2003. (dpa-AFX)
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