Der BGH prüft zwei Fälle aus Niedersachsen und Hessen. Im ersten Fall geht es um sogenannte Doppelparker. 2021 beschlossen die Wohnungseigentümer, dass die Kosten für eine Sanierung und Reparatur der Parkplätze mit Hebeanlage nicht mehr von allen Wohnungseigentümern, sondern nur von den Teileigentümern der Doppelparker getragen werden.
Im zweiten Fall geht es um defekte Dachflächenfenster. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Fenster austauschen zu lassen – die Kosten sollte aber der Eigentümer der Dachgeschosswohnung alleine tragen. Grundlage für die Verfahren ist das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht. Ob schon ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23). (dpa-AFX)