Mieten dürfen nicht einfach sprunghaft erhöht werden – dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung sehr viel größer ist als im Vertrag beschrieben. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Zwar ist laut dem Urteil bei Mieterhöhungen die tatsächliche Größe einer Wohnung entscheidend. Weicht diese von der im Vertrag angegebenen Fläche ab, darf die Miete auf einmal aber höchstens um bis zu 20 Prozent steigen (Az.: VIII ZR 266/14).
Vermieterin wollte Miete stark erhöhen
Dem Urteil lag ein Fall aus Berlin zugrunde. Eine Vermieterin hatte die Kaltmiete von rund 630 Euro um 300 Euro erhöhen wollen.
Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Fünf-Zimmer-Wohnung nahe dem Savigny-Platz mehr als 50 Quadratmeter größer ist als im Mietvertrag angegeben.
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Der Mieter war nur mit einer Erhöhung um rund 95 Euro einverstanden. Dagegen klagte die Vermieterin erfolglos.
Quelle: dpa-AFX
Foto: Uli Deck