Heute hat die Verhandlung über so genannte Schrottimmobilien vor dem Bundesgerichtshof (BGH) begonnen. Kernthema der insgesamt neun Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist das Rücktrittsrecht bei den so genannten Haustürgeschäften (cash-online berichtete). Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Oktober 2005 entschieden hatte, dass die finanziellen Verluste der Haustür-Geschäfte nicht dem Verbraucher aufgebürdet werden können, wird eine Änderung der deutschen Rechtsprechung erwartet.
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