Betriebshaftpflicht: Wenn der Chef für Schäden haftet

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Christian Hurtmann, Leiter des Haftpflicht-Individualgeschäftes der Ergo Versicherung AG

Auch Fachleute machen Fehler. Für ihre Arbeitgeber kann der dann fällige Schadenersatz existenzbedrohend sein. Von Cash.-Experte Christian Hurtmann

Nicht nur im Handwerk wird aus einem kleinen Malheur schnell ein finanzielles Debakel: Der Monteur schließt die neue Waschmaschine falsch an und schon steht in der halben Wohnung frisch verlegtes Parkett unter Wasser – 10.000 Euro Schadensumme sind so schnell erreicht. Bei der Besichtigung einer Produktionsanlage stürzt der Kunde und erleidet schwere Verletzungen am Kopf – Arztkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld addieren sich rasch zu einem größeren Schaden. In einem Produktionsbetrieb führt ein auslaufender Rohstoff zu enormen Umweltschäden.

Grundsätzlich gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Das gilt nicht nur für Privatleute, sondern auch für Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Im Schadenfall muss aber nicht nur der Mitarbeiter, der den Schaden verursacht, dafür geradestehen, sondern auch sein Arbeitgeber.

Unbegrenzt haften

Unternehmer, die keine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen die entstandenen Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden aus eigener Tasche bezahlen. Da die Haftung unbegrenzt ist, kann ein einzelner Schaden die Existenz des ganzen Unternehmens gefährden. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung kann den Schaden zwar nicht verhindern, aber die finanziellen Folgen absichern.

Sie prüft, ob und in welchem Umfang der Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Schadenersatz verpflichtet sind. Sie zahlt berechtigte Entschädigungsforderungen und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Ferner übernimmt sie im vereinbarten Umfang alle Kosten der Schadensabwicklung und Rechtsverteidigung

Im Detail schützt eine gute gewerbliche Haftpflichtversicherung vor unterschiedlichsten bösen Überraschungen aufgrund betrieblicher Tätigkeiten. Das kann ein Wasserschaden durch eine angebohrte Leitung sein, ein beschädigtes Parkett nach dem Ausliefern von Ware oder eine verletzte Person beim Servieren von Speisen.

Auch ein verkauftes Produkt kann zu Problemen führen. Das können Fremdkörper in Lebensmitteln sein, eine die Haut reizende Creme oder die falsche Gebrauchsanweisung des Produktes. Auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen wie Maschinen, Werkzeugen oder Arbeitsgeräten schlagen zu Buche. Der Verlust fremder Schlüssel (auch elektronische) ist teuer, Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden ebenfalls.

Die Liste möglicher Geschädigter ist lang. Sie reicht vom Vermieter, über Lieferanten und Geschäftspartner bis hin zu Kunden. Der Unternehmer muss sogar für einen Schaden einstehen, den ein von ihm beauftragter Subunternehmer bei seinem Kunden verursacht hat.

Wichtig zu wissen: Die Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt auch Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens ab, etwa Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall.

Individuell absichern

Über die Höhe der Versicherungssumme muss jeder Unternehmer selbst entscheiden. In der Regel werden inzwischen standardmäßig Versicherungssummen von drei, fünf oder zehn Millionen Euro angeboten. Sofern gewünscht, natürlich auch höhere Versicherungssummen. Insbesondere bei älteren Verträgen empfiehlt es sich die Höhe der Versicherungssumme zu überprüfen, da bei diesen Verträgen oft noch deutlich niedrigere Versicherungssummen vereinbart sind.

In vielen Betriebshaftpflicht-Policen lauern zudem böse Überraschungen im Schadenfall – durch schadenfallspezifische Selbstbehalte und begrenzte Versicherungssummen. So kann es etwa vorkommen, dass man im Vertrag keine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart hat, bei spezifisch definierten Schadenfällen aber dann doch mit einer Selbstbeteiligung konfrontiert ist.

Daher empfiehlt es sich sehr genau hinzuschauen und darauf zu achten, dass möglichst keine oder zumindest nur sehr wenige schadenfallspezifische Selbstbehalte und Versicherungssummen im Vertrag enthalten sind. Wichtig sind also ein verständlicher Versicherungsschutz, ein einfacher Abschlussprozess und ein passgenaues Angebot für das jeweilige Unternehmen.

Deshalb ist eine persönliche Beratung hilfreich. So hat ein Landwirt andere Risiken als ein IT-Berater. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung sollte speziell auf die besondere Haftungssituation des Unternehmens zugeschnitten sein. Ob Lebensmittelhandwerk, Gastgewerbe, Einzelhandel, Friseur- oder Kosmetiksalon, Büro- oder Handwerksbetrieb. Entscheidend ist, dass die Versicherung individuell und weitreichend auf den Kunden zugeschnitten ist.

Sonst droht möglicherweise eine Versicherungslücke. Eine Innovationsgarantie sollte immer Gegenstand des Versicherungsschutzes sein. Mit einer Innovationsgarantie kann beispielsweise sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz aktuell gehalten wird und jeweils die aktuellen Verbesserungen im Versicherungsschutz widerspiegelt.

Schnell reagieren

Im Fall der Fälle gilt: Die Versicherung muss schnellstens über einen Schaden und mögliche oder schon erhobene Schadenersatzansprüche informiert werden.

Der Autor Christian Hurtmann leitet die Abteilung Haftpflicht Individualgeschäft bei der Ergo Versicherung AG

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