Die Ausweitung der Energiesparverordnung stößt bei den Deutschen mehrheitlich auf Widerspruch. Das geht aus einer Umfrage der BHW Bausparkasse hervor.
Am 1. Januar 2016 ist eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Konkret bedeutet dies: Neubauten müssen unter anderem einen um 25 Prozent niedrigeren jährlichen Primärenergiebedarf haben als bisher. Hierdurch erhöhen sich die Kosten für Bauherren, was Neubauten als Investment weniger attraktiv macht.
Verschärfung des Gesetzes trifft mehrheitlich auf Ablehnung
Umfrageergebnissen der BHW zufolge würde daher eine Mehrheit der Deutschen (54 Prozent) eine vorübergehende Aussetzung der Gesetzesverschärfung unterstützen. Davon fordern 14 Prozent sogar eine Verschiebung ohne Vorbehalt. Nur 38 Prozent stimmen einer sofortigen Umsetzung vorbehaltlos zu. Auch Branchenverbände und Politik diskutieren derzeit, die Energieeffizienz-Auflagen zu reduzieren, um den Neubau zu beschleunigen.
Höhere Baukosten durch verschärfte Energierichtlinien sind problematisch, da durch Zuzug die Nachfrage nach Wohnraum in vielen Städten stark zugenommen hat. Das Bundesbauministerium geht von einem Baubedarf von je 350.000 Wohnungen pro Jahr aus.
Wohnungsneubau verläuft schleppend
76 Prozent der Bundesbürger sind laut BHW der Meinung, die Baupolitik habe bisher noch nicht genug getan, um die angespannte Wohnungssituation zu verbessern. Eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln stützt diese Ansicht. Der Wohnungsbau käme vor allem in Großstädten dem steigenden Bedarf nicht nach.
Jörg Koschate, Generalbevollmächtigter der BHW Bausparkasse, lehnt ein Abrücken von der Energiewende dennoch ab: „Ein Wohngebäude ist ein nachhaltiges Produkt mit einem Lebenszyklus von 100 und mehr Jahren, da sollte die moderne energetische Ausstattung ein wichtiges Gebot bleiben“. Auch Koschate erklärt, dass ein Bündel von Maßnahmen erforderlich ist, um in besonders betroffenen Großstädten Anreize für mehr Bautätigkeit zu geben. Potenzial sieht er beispielsweise in der Vereinfachung von Antragsverfahren. (kl)
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