Die deutsche Biogasbranche befürchtet in den nächsten Jahren einen massiven Einbruch, wenn im neuen Ökostromgesetz keine klare Regelung über die künftige Förderung getroffen wird.
Viele Biogasanlagen auf Bauernhöfen näherten sich dem Ende ihrer 20-jährigen Förderperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es werde nicht in die Anlagen investiert, solange die künftigen Einnahmen nicht feststünden, beklagten Sprecher des Fachverbandes Biogas und des Bundesverbandes Bioenergie vor kurzem in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Die Neufassung des EEG ist im Moment im Anhörungsverfahren. Die Verabschiedung wird vor der Sommerpause erwartet.
Biogasanlagen mit ihren typischen Kuppelbauten in landwirtschaftlichen Betrieben produzieren Gas für die Strom- und Wärmeerzeugung vor allem aus Mais und Gülle sowie Bioabfällen wie zum Beispiel altem Brot und Kartoffeln. NRW-weit gibt es nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien mehr als 1.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 400 Megawatt, bundesweit rund 8.000 Anlagen. Schwerpunktländer sind neben NRW Niedersachsen und Bayern.
Deutlich teurer als Windstrom
Für viele Bauern stellt Biogas eine wichtige zusätzliche Erwerbsquelle dar. Die bundesweit installierte Leistung von insgesamt rund 4,2 Gigawatt entspricht der Produktion von drei großen Atomkraftwerken. Biogasanlagen seien außerdem wichtig für die Energiewende, betonen die Verbände: Anders als Windparks- und Fotovoltaikanlagen können sie rund um die Uhr Strom produzieren und damit die Schwankungen der übrigen Erneuerbaren Energien ausgleichen.
Andererseits ist Strom aus Biogas deutlich teurer vor allem als Windstrom, und der starke Ausbau der Biogasproduktion im vergangenen Jahrzehnt hat den Maisanbau extrem in die Höhe schnellen lassen. Die Flächen fehlten für die Nahrungsmittelproduktion, die „Vermaisung“ schaffe ein eintöniges Landschaftsbild im ländlichen Raum und treibe die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen hoch, sagen Kritiker.
Verbände fordern Fixierung im Gesetz selbst
In dem neuen EEG sollen – wie schon bei der Fotovoltaik – die Förderrichtlinien zunehmend von Festbeträgen auf Ausschreibungsmodelle und damit marktnähere Strukturen umgestellt werden. Die Biogasverbände fordern dabei aber, einen überschaubaren Netto-Zuwachs bei den Anlagen von 100 Megawatt jährlicher neuer Leistung festzuschreiben.
Für Kleinanlagen seien Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht nötig und die Verbände fordern eine Fixierung im Gesetz selbst – nicht in einer Verordnung, die die Gestaltung der Details weitgehend der Regierung überlassen würde.
Quelle: dpa-AFX
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