„Unsere Antwort auf dieses Problem war, dass wir die Pflege mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft haben – und zwar nicht nur mithilfe von Bausteinen und Optionen, sondern weitergehend“, sagt Jürgen Riemer, Vorstand der Basler-Tochter maklermanagement.ag.
„Der Makler hat dadurch die Chance, mit dem bewährten Thema BU einzusteigen“, so Riemer. Das Basler-Produkt „Beruf + Pflege“ gibt es in den Varianten „Lifetime“ und „Aktiv“. Erstere funktioniert so, dass die Basler eine lebenslange BU-Rente zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit und der Pflegefall bereits während der BU-Laufzeit eintritt und die Pflegebedürftigkeit andauert.
Doppelt hält besser
Was den Lifetime-Tarif von der kostengünstigeren Aktiv-Variante unterscheidet, ist, dass der Versicherte auch dann Anspruch auf einen Pflegefallschutz hat, wenn er erst nach Ablauf der BU-Laufzeit pflegebedürftig wird. Die Basler leistet dann in Pflegestufe II oder auch bei Demenz eine Rente. Diese Leistungen können auf Wunsch verdoppelt werden.
Auf das Prinzip „Verdoppelung“ setzen unter anderem die Häuser Nürnberger und HDI. Allerdings verknüpfen die beiden Unternehmen die Pflegeabsicherung nicht mit einem BU-Schutz, sondern mit einer Rentenversicherung.
„Wir bieten innerhalb einer Rentenversicherung die Pflegeabsicherung optional in der Rentenbezugszeit erfolgreich an. Tritt in dieser Zeit die Pflegebedürftigkeit ein, erfolgt aufgrund der dann niedrigeren Lebenserwartung eine Verdoppelung der Rente“, erklärt Nürnberger-Vorstand Hansemann.
Thema Pflege wird gern verdrängt
Michael Rosch, Leiter Produktmanagement Leben bei der HDI Versicherung in Köln, nennt ein weiteres Argument, das aus seiner Sicht für die Kombination von Rentenprodukt und Pflege spricht: Die Verdoppelung der Altersrente im Pflegefall greife genau dann, so Rosch, „wenn das Pflegerisiko am höchsten ist“.
Rosch untermauert dies anhand von Fakten: „Aktuell ist in der Altersgruppe 60 plus jeder Zehnte pflegebedürftig. Bei den über 80-Jährigen trifft es schon jeden Dritten.“ (lk)
Foto: Stefan Malzkorn