Darüber hinaus kann es eine Höchstgrenze je Kalenderjahr in Euro geben. Bei Vorsorgeuntersuchungen ist zu prüfen, ob es Mindestaltersgrenzen gibt. Gibt es keine, ist dies positiv anzusehen, jedoch kann in diesem Fall der Erstattungssatz durch die fehlende Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei einigen Anbietern geringer ausfallen. Gleiches gilt für Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen.
Modul Zahnersatz
Beim Zahnersatz bieten fast alle Tarife einen Erstattungssatz von 100 Prozent nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Zahnprophylaxe und -behandlung ist es hingegen nicht selbstverständlich, dass eine Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ versichert ist, wird aber überwiegend angeboten. Eine Zahnstaffel besteht bei dentalen Leistungen in der Regel in den ersten Jahren, danach ist die Leistung unbegrenzt. Einige bKV-Tarife verzichten sogar von Beginn an auf eine Zahnstaffel.
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Modul stationäre Leistungen
Stationäre Leistungen sind nicht bei allen Anbietern als bKV-Tarif abzusichern. Versichert ist im Modul der stationären Leistungen die Chefarztbehandlung sowie eine Unterbringung im Zweibettzimmer, bei einigen Tarifen auch eine Unterbringung im Einbettzimmer. Viele Tarife in der betrieblichen Krankenversicherung leisten auch für ambulante Operationen im Krankenhaus. Eine freie Krankenhauswahl ist ebenfalls Bestandteil vieler bKV-Tarife.
Modul Heilpraktikerleistungen
Heilpraktikerleistungen sind ebenfalls nicht bei allen Anbietern Bestandteil des Portfolios in der betrieblichen Krankenversicherung. Erstattet werden in diesem Modul Heilpraktikerleistungen gemäß Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH). Hinsichtlich des Erstattungssatzes und der Höchstsumme für Heilpraktikerleistungen unterscheiden sich die Angebote je nach Anbieter deutlich.
Modul Auslandsreisekrankenversicherung
Die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für das Modul der Auslandsreisekrankenversicherung gleichen sich in vielen Aspekten. Zu beachten ist, dass bei der Auslandsreisekrankenversicherung im Rahmen der bKV bei einigen Anbietern lediglich Dienstreisen und keine Urlaubsreisen versichert sind.
Auch hinsichtlich der Reiseschutzimpfungen unterscheiden sich die bKV-Tarife deutlich. Zum Teil sind Reiseschutzimpfungen nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes, oft sind die eingeschlossenen Impfungen stark eingeschränkt oder durch einen Höchstbetrag gedeckelt.
Autor Mirko Theine ist Geschäftsführer von ascore Das Scoring GmbH, Hamburg.
Foto: ascore Das Scoring GmbH