Die Absicherung im Bereich der biometrischen Risiken wird bei Vermittlern mit gemischten Gefühlen gesehen, da Vorerkrankungen häufig mit einem massiven Mehraufwand in der Beratung verbunden sind. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet die Chance, das gesamte Thema der Gesundheitsfragen, Selbstauskünfte und Arztanfragen zu umgehen.
Gastbeitrag von Andreas Trautner, Deutsche Makler Akademie (DMA)
Seit nunmehr über zwölf Jahren werden die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Steuerspritze, dem Bundeszuschuss, gestützt. Ohne diese Steuermittel, die von allen getragen werden, würde schon heute das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen nicht aufrechterhalten werden können.
Es bleibt also mittel- und langfristig nur der Weg in einen privatrechtlichen Vertrag, will man eine medizinische Versorgung auf dem jeweiligen stand der Medizin erhalten und dies dann ohne die üblichen Budgetierungen, die in der GKV zu finden sind.
Was aber tun, wenn viele Menschen den Weg in einen privaten Krankenversicherungsvertrag, gerade im Bereich der Zusatzversicherungen, nicht mehr schaffen aufgrund verschiedener Vorerkrankungen?
Wie sollen sich die Betroffenen verhalten, um auch in der Zukunft an Behandlungen zu kommen, die medizinisch heute aktuell und auch sinnvoll sind? Wegen fehlender finanzieller Mittel werden die Budgetgrenzen der Ärzte weiterhin nicht angehoben werden können.
bKV bietet Zugang zu Privatverträgen
Hinzu kommt die seit Ende letzten Jahres öffentlich bestätigte Betrugsthematik im Zusammenhang von Manipulationen in den Krankenakten der Patienten, in erster Linie der niedergelassenen Ärzte, durch sogenannte Abrechnungsdiagnosen.
Diese sind notwendig, um den gesetzlichen Krankenkassen Zusatzeinnahmen aus dem Gesundheitsfonds zu ermöglichen durch den so genannten Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Hierbei werden von einer Vielzahl der behandelnden Ärzte Diagnosen in den Patientenakten so verändert, wie es für die GKV notwendig ist, um an diese Zusatzeinnahmen zu kommen. Für die Patienten bedeutet dies, dass dadurch für die Zukunft ein entsprechender Zusatzvertrag nur zu erschwerten Bedingungen oder auch gar nicht mehr möglich ist.
Genau an diesem Punkt kann die bKV ansetzen und allen Versicherten den Zugang zu den Privatverträgen doch noch ermöglichen, unabhängig von den Einträgen in den Patientenakten so mancher Ärzte.
Seite zwei: bKV als Lösung für alle